Liegt eine Erkrankung vor, ist es immer ratsam, vor Behandlungsbeginn einen Arzt aufzusuchen.
Bei den folgenden Erkrankungen sollte eine Rolfing®-Behandlung nicht oder nur nach ärztlicher Rücksprache durchgeführt werden:
- Bindegewebserkrankungen und Autoimmunkrankheit
- Akute Endzündungen
- Schwere Hautinfektionen
- Rheumatoide Arthritis (in der akuten entzündlichen Phase)
- Herz-Kreislaufstörungen (z.B. Thrombose)
- Hüft- Knie- oder Schultergelenkprothesen (bis zu 6 Monate nach der Operation)
- Knochenbrüche (innerhalb der letzten 3 Monate)
- Bestimmten Krebserkrankungen
- Operationen (innerhalb der letzten 3 Monate)
- Osteoporose (schwere Formen)
- Psychiatrische Erkrankungen (z.B. Borderline, manisch-depressive Störungen, Psychosen)
- Schwangerschaft (erster bis dritten Monat)