Wann ist Rolfing® nicht geeignet?

 

Liegt eine Erkrankung vor, ist es immer ratsam, vor Behandlungsbeginn einen Arzt aufzusuchen.

 

Bei den folgenden Erkrankungen sollte eine Rolfing®-Behandlung nicht oder nur nach ärztlicher Rücksprache durchgeführt werden:

  • Bindegewebserkrankungen und Autoimmunkrankheit
  • Akute Endzündungen
  • Schwere Hautinfektionen
  • Rheumatoide Arthritis (in der akuten entzündlichen Phase)
  • Herz-Kreislaufstörungen (z.B. Thrombose)
  • Hüft- Knie- oder Schultergelenkprothesen (bis zu 6 Monate nach der Operation)
  • Knochenbrüche (innerhalb der letzten 3 Monate)
  • Bestimmten Krebserkrankungen
  • Operationen (innerhalb der letzten 3 Monate)
  • Osteoporose (schwere Formen)
  • Psychiatrische Erkrankungen (z.B. Borderline, manisch-depressive Störungen, Psychosen)
  • Schwangerschaft (erster bis dritten Monat)